Die Fotografin erbringt die vereinbarten Leistungen in Qualität, Umfang und Zeit wie vertraglich festgelegt.
Änderungen durch den Auftraggeber können Lieferfrist oder Preis beeinflussen – schriftliche Zustimmung erforderlich.
Höhere Gewalt erlaubt Fristverlängerung oder Rücktritt. Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Fotografin kann Aufträge jederzeit ablehnen.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen bereit.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragsvolumens fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Ohne Anzahlung besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung.